Rathaus Hoßkirch |
Informationen / Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebot) |
Welche Unterlagen sind für eine Anmeldung zur Eheschließung notwendig ?
Hier erste Informationen. Das ersetzt aber nicht ein Gespräch mit dem Standesamt. |
Die Unterlagen die zur Anmeldung erforderlich sind, kann einer der Verlobten allein abgeben und einen Termin vereinbaren.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Standesamt Hoßkirch zur Verfügung |
Notwendige Unterlagen:
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern. |
Wo bekommen Sie das?
Beim Standesamt am Wohnort der Eltern. |
Abstammungsurkunde ( neueren Datums )
Wo bekommen Sie das?
Beim Standesamt des Geburtsortes. |
Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes.
Wo bekommen Sie das?
Einwohnermeldeamt Hoßkirch - Rathaus |
Aufenthaltsbescheinigung des Zweitwohnsitzes.
Wo bekommen Sie das?
Vordruck beim Standesamt in Hoßkirch |
Personalausweis oder Reisepass.
Beitrittserklärung des im Aufgebot nicht anwesenden Verlobten. |
Zusätzlich bei minderjährigen Kindern aus früheren Ehen oder nichtehelichen Kindern: |
Zeugnis des Vormundschaftsgerichts oder die vermögensrechtliche Auseinandersetzung.
Wo bekommen Sie das?
Beim Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk das Kind wohnt. |
Entfällt, wenn die elterliche Sorge nicht bei einem der Verlobten liegt.
Nachweis durch Gerichtsbeschluss oder Scheidungsurteil. |
Bei gemeinsamen vorehelichen Kindern: |
Abstammungsurkunde des Kindes
Wo bekommen Sie das?
Beim Standesamt des Geburtsortes. |
Zusätzlich für Verlobte unter 18 Jahren.
Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit.
Voraussetzungen : Antragsteller muss über 16,
künftiger Ehegatte volljährig sein.
Diese Befreiung erhalten Sie beim Vormundschaftsgericht. |
Beglaubigte Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Vater und Mutter, ggf. Einwilligungs-berechtigter Elternteil, Standesamt oder Vormund. Zusätzlich für schon verheiratet gewesende Verlobte sind für alle früheren Ehen und deren Auflösung nachzuweisen.
Wo bekommen Sie das?
Beim Standesamt der Eheschließung. |
Bei Eheschließung vor 1958 :
Heiratsurkunde mit Eheauflösungsvermerk, (oder Heiratsurkunde und mit Rechtskraftvermerk
versehenes Scheidungsurteil) oder Sterbeurkunde. |
Bei Eheschließung nach 1958 :
Familienbuchabschrift mit Eheauflösungsvermerk
(Neuester Stand mit Vermerk über Auflösung der Ehe).
Wo bekommen Sie das?
Beim Standesamt. |
Bei Scheidung im Ausland:
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Entscheidungsgründen. Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige - Ehefähigkeitszeugnis mit / ohne Legalisation der deutschen Vertretung im Ausland.
Wo bekommen Sie das?
Bei der zuständigen Heimatbehörde / Konsulat |
Für Staatsangehörige, deren Länder keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, beantragt das Standesamt Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim zuständigen Oberlandesgerichtspräsidenten konsularische EhefähigkeitsbescheinigungLedigkeitsbescheinigung.
Wo gibt´s das?
Beim zuständigen Konsulat oder bei der zuständigen Heimatbehörde. |
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