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Bebauungspläne der Gemeinde Hoßkirch

Baugrundstücke

Bauplätze in der Tafertsweiler Straße in Hoßkirch

Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter er Telefonnummer: 07587 631
oder per Mail: info@gemeinde-hosskirch.de

PDF Inkrafttreten des Bebauungsplans
und der örtlichen Bauvorschriften "Tafertsweiler Straße"
   
ZIP Bebauungsplan mit allen Anlagen hier als Download!

Gewerbegebiet

Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Hoßkirch und die örtlichen Bauvorschriften hierzu.

PDDF Öffentliche Bekanntmachung
   
PDDF Bebauungsplan 2 Änderung Gewerbegebiet Hosskirch Textteil
   
PDDF Bebauungsplan 2 Änderung Gewerbegebiet Hosskirch Zeichnung
   
PDDF Artenschutz Fachbeitrag
   
PDDF Formblatt Natura 2000 Vorprüfung
   

 

Gewerbegebiet

PDF Plan als PDF
Bebauungsplan Gemeinde Hoßkirch Ost
Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 1. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hoßkirch Ost" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu.
 
Aufgrund einer vorzunehmenden Korrektur auf die Bekanntmachung im Gemeindeblatt Hoßkirch (Altshauser Verbandsanzeiger) vom 28.06.2024 ist eine Wiederholung der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet bzw. der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Es ändern sich lediglich die Daten und Fristen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hoßkirch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.05.2024 den Entwurf zur 1. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hoßkirch Ost" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 13.05.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Hauptortes Hoßkirch und umfasst folgende Grundstücke: Flst.-Nrn. 789/1 und 836/3 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Die Änderung des Bebauungsplanes sieht die Anpassung der geplanten Erschließungsstraße vor. Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgelegten Ausgleichsmaßnahmen sollen entfallen und im Zuge der gegenständlichen Änderung des Bebauungsplanes neu ausgeglichen werden. Neben dem für die gegenständliche Änderung bilanzierten Ausgleichsbedarf in Höhe von 18.051 Ökopunkten kommt also noch der Ausgleichsbedarf des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes in Höhe von 237.101 Ökopunkten hinzu. Insgesamt müssen also 255.152 Ökopunkte ausgeglichen werden. Die externen Ausgleichsflächen liegen auf den Flst.-Nrn. 387, 388, 404, 413, 414, 434, 463, 464, 465, 486, 496, 522, 593, 594, 670, 673, 674, 856 und 869 (Gemarkung Hoßkirch). Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gesamtkonzept handelt, welches sich im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.
Plan

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.05.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 16.07.2024 bis 16.08.2024 im Internet auf der Internetseite www.gemeinde-hosskirch.de der Gemeinde Hoßkirch veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 13.05.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.07.2024 bis 16.08.2024 im Rathaus der Gemeinde Hoßkirch (Kirchstr. 2, 88374 Hoßkirch) - Bürgerbüro - während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel am Montag und Dienstag von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr und nach Vereinbarung. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

– Umweltbericht in der Fassung vom 13.05.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).

– Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Freiburg (zu geotechnischen Hinweisen, zum Boden, zu mineralischen Rohstoffen, zum Grundwasser, zum Bergbau, zum Geotopschutz und zu allgemeinen Hinweisen), des Regierungspräsidiums Tübingen, Referat 21 – Bauleitplanung (zum Mindestabstand eines Retentionsbeckens und von Baumpflanzungen zur L 286 und zur Freihaltung des Sichtfeldes im Einmündungsbereich vor Baumpflanzungen), des Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung 8 – Forstdirektion (zur Einhaltung des Waldabstandes zur nördlich gelegenen Waldfläche und zur erforderlichen nachrichtlichen Darstellung des Waldabstandes in der Planzeichnung), des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (zur Bau- und Kunstdenkmalpflege und zur archäologischen Denkmalpflege), des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bauleitplanung (zur Wahl der Verfahrensart im Hinblick auf die Änderung der Grundzüge der Planung und die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild), Sachgebiet Forst (zur Einhaltung des Waldabstandes von 30 m), Sachgebiet Bodenschutz (zur Erforderlichkeit eines Bodenschutzkonzeptes, zum Retentionsbecken im rechtsverbindlichen Bebauungsplan, zur Berücksichtigung von diesem in der Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft und zur erheblichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Bodens durch die Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ)), Sachgebiet Naturschutz (zur ggf. erforderlichen Änderung des Landschaftsplans, zur Darstellung dieses Sachverhalts im Umweltbericht, zu notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigung geschützter Biotope im Umfeld des Vorhabens, zu artenschutzrechtlichen Belangen und zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), Sachgebiet Grundwasser (zu den Erläuterungen und Hinweisen für die Bauleitplanung des Landratsamtes Ravensburg), Sachgebiet Oberflächengewässer (zu vorhandenen Gewässern, zu Oberflächenwasserabfluss und zur Berücksichtigung möglicher Überflutungen infolge von Starkregenereignissen), Sachgebiet Straßenverkehrsrecht (zur Freihaltung der Sichtdreiecke von allen Anpflanzungen und zur Berücksichtigung von einschlägigen Richtlinien bei der Anpflanzung von Bäumen am Fahrbahnrand), Sachgebiet Straßenrecht (zur möglichen Nutzung der Anbauverbotszone entlang der K 8036 zur Schaffung von Grünflächen, zur Ableitung von Abwasser und Oberflächenwasser aus dem Plangebiet und zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers von der Kreisstraße, zur Freihaltung der Sichtfelder an der Einmündung von Bepflanzungen, zu Versorgungs- und Abwasserleitungen, zu den Verkehrslärm-Immissionen von der K 8036 und der L 286 und zu den Kosten eventueller aktiver oder passiver Schallschutzmaßnahmen) und des Polizeipräsidiums Konstanz (zum Mindestabstand von Bäumen zur Kreis- und Landstraße).

– Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 13.12.2023 (zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten im Wirkraum des Vorhabens und Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen).

– "Eingrünungsplanung mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz" zum Bauvorhaben "Austausch Fallleitung HB Hoßkirch-Ortslage, Abschnitt Geh- und Radweg" durch "pro grünraum" erstellt (siehe Gutachten in der Fassung vom 26.09.2023/26.11.2023).

– Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "GE Hoßkirch Ost" des Büro Sieber vom 25.07.2017 zur Ermittlung und Bewertung der Gewerbelärm-Immissionen ausgehend vom Plangebiet

– Sichtbarkeitsanalyse zur Kirche "St. Petrus" in Hoßkirch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" des Büro Sieber in der Fassung vom 16.09.2017 bezüglich veränderter Sichtbeziehungen zur Kirche. St. Petrus.

– Geotechnischer Bericht zur Erschließung Gewerbegebiet Hoßkirch – Ost vom 08.01.2018
Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Hoßkirch (Kirchstr. 2, 88374 Hoßkirch) im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@gemeinde-hosskirch.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Hoßkirch, 05. Juli 2024
Haug, Bürgermeister

Bidenrichtwerte

Übersicht der im GVV beschlossenen Bodenrichtwerte
Stichtag 01.01.2022

PDF Bodenrichtwerte Liste zum Stichtag 01.01.2022
   
PDF Richtwertkarte Hoßkirch
   
PDF Richtwertkarte Hüttenreute
   
PDF Richtwertkarte Watt
   
  Unter folgendem Link können Sie die Karten aller Gemeinden abrufen:
https://www.gvv-altshausen.online/de/aemter-service/gutachter-ausschuss/
 
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