Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hoßkirch Ost"
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hoßkirch Ost" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Im Rathaus der Gemeinde Hoßkirch (Kirchstraße 2, 88374 Hoßkirch, 1. OG) wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 16.10.2017 bis 27.10.2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel am Montag von 16.00 bis 19.00 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
Hoßkirch, den 06. Oktober 2017
Roland Haug Bürgermeister |